30.01.2022
Stellungnahme zum Haushalt 2022 und Anträge
Uns liegt wieder einmal ein umfangreicher Haushaltsentwurf vor, mit 849 Seiten. Eine Herausforderung für alle ehrenamtlichen Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.
Schwierige Rahmenbedingungen begleiten diesen Haushaltsentwurf. Die Kosten der Coronakrise, die nach wie vor ungerechte Finanzierung und Ausstattung der ländlichen Kommunen, die Kosten für Hochwasserschutz, steigende Baukosten im Sanierungs- und Neubaubereich, der Unterhalt der Wirtschaftswege und vollkommen unzureichende Landesförderung im Schulbaubereich.
Der Spielraum in diesem Haushalt ist mehr als gering.
Aber alles klagen hilft uns nicht weiter. Wir stellen uns der Aufgabe und wollen konstruktiv, nachhaltig und zukunftsweisend an der Gestaltung des Haushaltes mitarbeiten.
Einen hohen Anteil der Gesamtkosten in diesem Haushalt nehmen die Personalkosten ein. Darauf haben wir seit Jahren immer wieder hingewiesen. Auch und gerade jetzt gilt es hier besonders achtsam zu sein und den Stellenplan kritisch im Auge zu behalten. Jede Erhöhung des Stellenplanes muss dringend sorgfältig begründet und abgewogen werden.
Wir haben zum Haushalt zunächst einmal folgende Anträge gestellt:
- eine Baumschutzsatzung zu erlassen, mit dem Ziel das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und zu beleben, zur Luftreinhaltung und zur Verbesserung der Lebensqualität;
- die im städtischen Eigentum befindlichen Wegeränder für die Ziele der Biodiversität zu nutzen. Sie könnten als Hecken, Blühstreifen oder Brachen sukzessive für die Pflanzen und Tierwelt zurückgewonnen werden;
- die vorgesehen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit angemessen zu erhöhen. Das Angebot einer städtischen Internetseite ist für eine innovativ aufgestellte Verwaltung nicht mehr ausreichend. So sind heute immer mehr Bürger:innen in den sozialen Medien unterwegs und stellen andere Ansprüche. Sie wollen sich nicht nur durch unendliche Seiten scrollen, um dann vielleicht die passenden Verwaltungsvorlagen zu finden. Sie erwarten auch von der Verwaltung aktive Mitarbeit in den sozialen Medien. Dieser Entwicklung müssen auch wir gerecht werden. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit und eine aktive Netzwerkarbeit führen zu mehr Bürgerbeteiligung und sind gelebte Demokratie.
- die angesetzten Mittel für Fortbildung zu erhöhen, um zusätzlich Supervisionen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf und auch vorbeugend anbieten zu können. Eine Supervision soll zur Reflexion des eigenen Handelns anregen und die Qualität der Arbeit und die Arbeit im Team fördern. Im besten Fall dient sie der Vorbeugung und fördert die Kommunikation. Nicht erst, wenn es Probleme gibt, empfiehlt sich eine professionelle Supervision.
- zum Einstieg in ein qualifiziertes und zukunftsfähiges Qualitätsmangement soll eine Zertifizierung der Verwaltung z. B. Nach DIN EN ISO 9000 ff. eingeführt werden: „Der demographische Wandel, die Digitalisierung und der technologische Fortschritt und die Globalisierung sowie die steigenden Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen stellen die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen. Sie muss mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen immer schneller immer bessere Ergebnisse erzielen. Um die Kompetenz, die Effizienz und Kundenorientierung der öffentlichen Verwaltung nachhaltig zu verbessern, ist ein Qualitätsmanagement unverzichtbar.“ (verwaltung-innovativ.de). Von einem innovativen Qualitätsmanagement-System profitieren alle Bürgerinnen und Bürger (z.B. durch verkürzte Bearbeitungszeiten oder auch bei der Umsetzung von Projekten), aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch gut strukturierte Betriebsabläufe und klare Zielvereinbarungen. Ein modernes Qualitätsmanagement ist kundenfreundlich, kompetent, effektiv, wirtschaftlich und nachhaltig orientiert.
- die Antragsteller des Programms „Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanierungen im Bestand“, die in 2021 leider nicht mehr berücksichtigt werden konnten und auch die, die bereits in diesem Jahr mit ihrem Vorhaben begonnen haben, 2022 in das Programm aufzunehmen und zu fördern. Dazu sollte der Haushaltsansatz für 2022 angemessen und ausreichend angepasst werden. Da die verbliebenen Mittel aus diesem Programm in 2021 für andere Zwecke verwendet wurden, ist es nur gerecht, die Antragsteller aus 2021 in 2022 entsprechend zu berücksichtigen. Ausnahmsweise und aufgrund der besonderen Umstände sollte dies dann auch für bereits begonnene Maßnahmen gelten.
Johannes Flaswinkel
Fraktionsvorsitzender